Zum Inhalt springen

Cam 2 Cam Strafbar?


chocoyote
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Guten Tag!

ich habe mich in einem chat mit einem 17 jährigen Mädel unterhalten,ich selbst bin 20, habe sie gefragt ob sie auf cam to cam lust hat.

sie gab mir ihre MSN adresse, ich habe mich dann vor ihr befriedigt.

Sie war ganz angetan,wollte dann mein Gesicht sehn.

Habe es ihr kurz gezeigt, daraufhin ging sie offline und ignorierte mich mit der Begründung, ich sei nicht ihr Typ.

Habe jetzt iwie ein schlechtes Gewissen.

WIll sie mich anzeigen?was droht mir ?

Lg!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Paragraphen 182 des Strafgesetzbuches, der sich mit dem sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen beschäftigt, steht, daß sexuelle Kontakte von Erwachsenen (über 18) mit Jugendlichen unter 16 Jahren strafbar sind.

Also hast Du zumindest in dieser Richtung nichts zu befürchten.

Daß Dich das Mädchen wegen allgemeiner sexueller Belästigung anzeigt, glaube ich kaum, da sie ja mit dem Ganzen einverstanden war und außerdem einfach die Online-Verbindung zu Dir hätte kappen können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laß es lieber bleiben bzw. schau Dich nur dort um wo man sicher sein kann das sich dort nur Erwachsene tummeln.

Wie schnell hat sich jemand als 18 Jährige ausgegeben die erst 16 ist...???

Du kannst es nicht kontrollieren, also lass es lieber.

Aber das ist nur meine Meinung dazu...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gebe MR da voll und ganz recht: schau Dich lieber woanders um, wo ganz sicher nur Erwachsene sind!

Dann brauchst Du Dir im Nachhinein auch nicht so Sorgen zu machen wie jetzt.

Und wenn Du so genaue Fragen zum deutschen Recht hast:

ruf am besten mal eine Anwalts-Hotline an, die können Dir da besser Auskunft geben als wir!

Soweit ich weiß, tummeln sich unter den regelmäßigen Schreibern in diesem Forum hier jedenfalls keine Juristen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke, im Internet kann man sich da nie ganz sicher sein.... Wegen dem Alter, mein ich. In diesem Fall hast du allerdings wirklich nichts zu befürchten. Warum auch, nur weil du nicht ihr Typ bist?

Ansonsten bin ich leider auch keine Juristin :mellow:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimme meinen Vorrednern in allem zu, nur - mal ganz abgesehen von dieser speziellen Cam2Cam-Frage - WAS

zum Teufel ist überhaupt noch möglich, wenn man sich erst mal diese Gedanken macht?

Eigene Homepage, freie Meinungsäusserung in Foren, Betreiben eines Forums.....

Wer sich die dementsprechenden Meldungen auf Seiten wie gulli oder heise ansieht, der zieht doch sowieso den Stecker und schmeisst den Compi in die Wertmülltonne, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Deutschland gilt ja normalerweise "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ob das bei internet Sachen auch so ist weiß ich nicht :unsure:

Du mußt halt einfach für dich entscheiden, was dir wichtiger ist: Der Camsex -eventuell auch mit Minderjährigen- oder deine "Sicherheit"...und wenn du ganz sicher sein willst, dann laß die Finger von Chats, wo die Volljährigkeit nicht gesichert ist!

Hier wird dir wohl niemand eine 100%ige Antwort geben können :nixweiss: ...

Ach ja, eh ich das vergesse: wie endless_fun schon sagte, war das Bild eher als Aufmunterung gemeint! Und es gibt im internet wahrscheinlich sehr viele "17jährige Mädchen" die in Wirklichkeit so aussehen wie auf dem Bild ;-)

LG, Paulinchen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also in dem rechtsforum wurd gesagt,es ist nicht schlimm!

mit dem beispiel!

Nur so mal ein hartes Beispiel

1 Mädel von 14 Jahren fragt - wollen wir mal poppen ? - wäre dann straftlos,weil sie es wollte. Auch wenn Du schon 80 Jahre und Scheintod bist

Man darf nur nicht gegen den frei willen verstossen nur so wäre es dann auch eine straftat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen



×
×
  • Neu erstellen...