Effelius Geschrieben 21. Dezember 2005 Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Hallo... mich würd mal ,aus reiner Neugier versteht sich, interessieren ab wann man eig. legal Sexartikel bzw. -Spielzeug erwerben kann.^^ Könnte mir jemand die Altersbeschränkung nennen ? mfg effelius Zitieren
Levian Geschrieben 21. Dezember 2005 Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Ab 16.Sexspielzeug wird beispielsweise in einigen Warenhäusern wie Karstadt ohne Absperrung verkauft und somit dürften die Artikel auch ab 16 sein, da sich sonst der Konzern in Teufelsküche bringen würde.Die meisten Sexshops sind nur ab 18, weil auch Pornos etc. ohne Absperrung angeboten werden. Zitieren
Effelius Geschrieben 21. Dezember 2005 Autor Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Achso .. alles klar .. danke D.h. also, im I-net könnte man sich ab 16 etw. bestellen? Zitieren
Levian Geschrieben 21. Dezember 2005 Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Sofern du Überweisungen vornehmen kannst/darfst ja. Girokonten gibts doch schon ab 16 oder? Zitieren
<<FemaleSexJunkie>> Geschrieben 21. Dezember 2005 Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Sofern du Überweisungen vornehmen kannst/darfst ja. Girokonten gibts doch schon ab 16 oder? ← Also ich hab schon mit 14 Geld überwiesen...Das sollte kein problem darstellen Zitieren
Effelius Geschrieben 21. Dezember 2005 Autor Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Girokonten bekommt man schon ab 12 mein ich ^^ Zitieren
Levian Geschrieben 21. Dezember 2005 Melden Geschrieben 21. Dezember 2005 Na dann ist das Ganze doch geklärt oder ? Zitieren
pennywise Geschrieben 23. Dezember 2005 Melden Geschrieben 23. Dezember 2005 Nein, so einfach ist es dann doch nicht, denn Minderjährige (<18) dürfen Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung oder Genehmigung (nachträglich) der Erziehungsberechtigten eingehen. Solange diese also nichts von diesem Erwerb wissen, ist der Kauf schwebend unwirksam, d. h. bei Nichtzustimmung ist das Geschäft rückwirkend nichtig. Andererseits: einfach die Eltern um Erlaubnis bitten, und schon gehts. pennywise Zitieren
<<FemaleSexJunkie>> Geschrieben 23. Dezember 2005 Melden Geschrieben 23. Dezember 2005 Aber auch wenn man eigentlich als Minderjähriger solche Geschäfte nicht tätigen darf interessiert es im Endeffekt doch keinen...Ich hab auch schon als Minderjährige Dinge in Shops bestellt und keinen hats gestört (bis auf meine Eltern, die immer alle meine Pakete geöffnet haben...aber unternommen haben sie im Endeffekt auch nichts) Zitieren
exusiai Geschrieben 23. Dezember 2005 Melden Geschrieben 23. Dezember 2005 Bei der Angelegenheit muss man mehrere Sachen differenzieren! Das Eine ist eine Altersbeschränkung aus Jugendschutzgründen. Sofern ein Lovetoy nicht "pornographisch" ist, keinen Alkohol enthält oder sonstwie einen negativen sittlichen Einfluss hat, ist es ein Gebrauchsgegenstand, der unter Beachtung weiterer Rechtsnormen erstmal ohne Altersbeschränkung erworben werden darf. Ein weiterer punkt ist der Shop, der das Lovetoy anbietet. Werden dort z.B. auch jugendgefährdende Artikel (z.B. Filme) im selben Verkaufsraum oder Internetportal ohne räumliche Trennung oder gesonderte Altersabfrage angeboten, darf ein Minderjähriger das Lovetoy nur deshalb nicht erwerben, weil er in den Shop nicht rein darf. Der dritte Punkt betrifft die Geschäftsfähigkeit des Käufers. Hier gibt es (Juristen verbessert mich bitte, wenn ich Müll erzähle) nach meiner Kenntnis folgende Abstufungen: 1. Vor Vollendung des 7. Lebensjahres (oder in einem dauerhaften Zustand nicht vorhandener Fähigkeit zum freien Willen) ist man gar nicht geschäftsfähig, kann also kein Lovetoy (zumindest nicht rechtsgültig) erwerben. 2. Nach Vollendung des 7. Lebensjahres ist man bedingt geschäftsfähig. Man könnte also ein Lovetoy erwerben, wenn man dies entweder a) mit speziell dafür oder zur freien Verfügung gestellten Mitteln tut, oder der gesetzliche Vertreter nach Kenntniserlangung durch aktive Mitteilung oder passives Schweigen seine Zustimmung zum Kauf erklärt. 3. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man (sofern keine anderen Hinderungsgründe vorliegen) voll geschäftsfähig und kann so viele Lovetoys kaufen, wie man sich leisten kann 4. Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es auch noch Sonderfälle, die volle Geschäftsfähigkeit früher als mit 18 zu erlangen (z.B. falls man vorher schon verheiratet ist). Bin mir aber da nicht ganz sicher, weil schon etwas lange her...... LOVETOYS FÜR ALLE ! Zitieren
PornoKing Geschrieben 8. Februar 2006 Melden Geschrieben 8. Februar 2006 Wenn du nicht 18 / 16 bist ist es auch egal. Ich (inzwischen 16) habe mir mit 15 meine Mandy Mystery Doggy Style gekauft. Na und ? Der Onlineshop fragt nicht nach dem Alter und ich brauche nicht mal ein Konto da man einfach per Bareinzahlung an jeder bank auch geld ohne Konto Überweisen kann Zitieren
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