martock2005 Geschrieben 29. Juli 2011 Melden Geschrieben 29. Juli 2011 Hallo, ich habe mir eine Fleshlight bei einem Amazonhändler gekauft und war beim Auspacken sehr verwundert. Es war keine Versandsicherung drin. Die Tüte in der das Ding verpackt war, war offen. Sie hat aber kleine Löcher, die den Eindruck erwecken, als ob diese Tüte ursprünglich mal zugetackert war. Es gibt einige kleine Kratzer auf der Plaste. Die Oberfläche des Inserts ist etwas fuselig hat einige sehr kleine Schäden. Könnten aber auch fertigungsbedingt sein. Was meint ihr dazu? Hat hier ein Händler gebrauchte Sachen verkauft. Das fände ich schon extrem Übel. Ich kann es mir aber auch gut vorstellen. Es gibt ja 14 Tage Rückgaberecht. Und für einen Händler ist es sicher verlockend die Zurückgegebenen noch zu verwerten. Ich Frage mich, darf der Hänler das? Jemand hat das Ding ne Woche zuhase, schickt es zurück und der Nächste kriegts. Wie ist da die Rechtslage? Ich werde die Fleshlight auf jeden Fall zurückschicken. Ausserdem überlege ich, ob ich das Melden soll. Danke im Vorraus für Feedback ps: Die fleshlights auf den Bildern im Internet haben ein Logo an der Seite. Meine nicht. Merkwürdig. Zitieren
miau94 Geschrieben 29. Juli 2011 Melden Geschrieben 29. Juli 2011 Hallo wie hieß der händler? Zitieren
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